Die Inhalte der Prüfung zum/r Versicherungsfachmann/-frau
Die Inhalte der Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung sind im §1 Absatz 2 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) festgelegt:
(2) Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete und ihre praktische Anwendung:
Sehr detailliert sind die Prüfungsinhalte im Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" festgelegt, der von der IHK gemeinsam mit dem BWV herausgegeben wird (siehe Download-Bereich). Dort finden Sie neben den zu prüfenden Themen auch deren Einordnung in die zutreffenden Taxonomiestufen 1-3 (Wissen, Anwenden, Interpretieren) und deren Relevanz für den schriftlichen bzw. praktischen Prüfungsteil.